Bundesdienstflagge

Die WM nähert sich dem vorläufigen Höhepunkt, das Land befindet sich im nationalen Rausch, und Schwarz-rot-gold ist plötzlich überall. Dennoch begeht so mancher Fahnenträger eigentlich eine Ordnungswidrigkeit. Nämlich genau dann, wenn er nicht die National- oder Bundesflagge (ohne Adler), sondern die Staats- oder Bundesdienstflagge (mit Adler) mit sich herumträgt. Letztere darf nämlich nur von Behörden und Organen des Bundes geführt werden. Massenhafte Geldbußen zur potentiellen Sanierung des Staatshaushaltes sind aber nicht zu befürchten, denn laut FAZ vom 28.06.06 wird das Bundesinnenministerium über den derzeitigen massenhaften und permanenten Mißbrauch hinwegsehen...
6 Comments:
Dann gibt es auch noch Flaggen,die es eigentlich gar nicht gibt:
„Schwarz-rot-goldene Flaggen, die statt des Bundesschildes
das Bundeswappen mit dem unten zugespitzten Schild und dem Adler ohne Stutzung des Gefieders zeigen, sind keine Bundesdienstflaggen.“
Ist das „Vortäuschen“ einer Bundesdienstflagge auch verboten?
§124 regelt wohl auch diesen Fall ...
Und was ist, wenn auf der Flagge das Emblem eines FIFA-Sponsors prangert?! ;o)
Dann greift §90a StGB
"Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole"
Solange Chiquita nicht FIFA-Sponsor ist, wird es keine Probleme geben :-)
Wenn wir Weltmeister werden, lasse ich mir den Flattermann auf´s Ohrläppchen tätowieren ;-)
Aua!
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